Lebensversicherung im Wandel – vom Garantiesiegel zum Zankapfel

Warum die einstige „sichere Bank“ der Altersvorsorge heute für viele zur juristischen und wirtschaftlichen Herausforderung geworden ist – und wie Versicherte jetzt handeln sollten.

Lebensversicherungen galten jahrzehntelang als unangefochtene Säule der privaten Altersvorsorge – solide, sicher, steuerlich attraktiv. Doch diese goldenen Zeiten sind vorbei. Spätestens seit die Auszahlungen für Verträge ab 2005 nicht mehr steuerfrei sind, sondern der Abgeltungssteuer unterliegen, hat sich die Renditeperspektive stark eingetrübt. Der nächste Schlag folgte 2017: Der Garantiezins sank von einst 4 Prozent auf nur noch 0,9 Prozent – ein Wert, der bei vielen Verträgen bereits von Abschluss- und Verwaltungskosten vollständig aufgezehrt wird.

Kapitallebensversicherung als Auslaufmodell

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Experte für Finanz- und Anlagerecht in Berlin, formuliert die Kernfrage: „Ist die klassische Kapitallebensversicherung heute noch ein taugliches Instrument zur Vermögensbildung – oder nur noch ein trügerisches Sicherheitsversprechen?“ Die nüchternen Zahlen sprechen eine klare Sprache: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betrug die durchschnittliche laufende Verzinsung 2024 gerade einmal 2,1 Prozent – bei einer Inflation von rund 5 Prozent ein reales Minusgeschäft.

Hinzu kommt ein wenig bekanntes Risiko: Lebensversicherer sind Privatunternehmen – und können wie jedes andere Unternehmen insolvent werden. Zwar wurde mit der Protektor Lebensversicherungs-AG in Berlin 2002 ein Sicherungsfonds eingerichtet, doch die bei Lebensversicherern investierten Summen übersteigen das Volumen des Bundeshaushalts um ein Vielfaches. Eine staatliche Rettung im großen Stil wäre kaum möglich.

Lebensversicherung war mal ein Versprechen - Sven Enger

„Schneller Ausstieg kann klüger sein“ – Sven Enger über Alternativen

Sven Enger, Finanzexperte, früherer Vorstand namhafter Versicherungsgesellschaften und heute Geschäftsführer der auxinum GmbH, kennt die Branche aus nächster Nähe. Er warnt: „Die eigenständige Kündigung ist meistens die schlechteste Lösung. Versicherte erhalten nur den Rückkaufswert – und der ist in der Regel viel zu niedrig.“

Enger und sein Netzwerk setzen auf ein zweistufiges Verfahren: Zunächst wird die Police an einen Zwischenfinanzierer verkauft, der innerhalb von rund drei Wochen 75 Prozent des Rückkaufswerts auszahlt. Diese Liquidität ermöglicht sofortige Handlungsfreiheit – etwa für eine bessere, renditestärkere Anlage. Parallel prüfen Aktuare und Fachanwälte die Kalkulation der Versicherung. Nicht selten ergibt sich aus dieser Analyse, dass der wahre Wert des Vertrags doppelt so hoch ist wie das ursprüngliche Angebot.

BGH und EuGH stärken Verbraucherrechte – Rückabwicklung als Chance für Lebens- und Rentenversicherte

In den vergangenen Jahren haben sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach Entscheidungen getroffen, die die Position von Versicherten gegenüber Lebens- und Rentenversicherern erheblich stärken. Im Kern geht es um fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen in den Versicherungsverträgen. Diese können dazu führen, dass der Widerruf auch viele Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich ist – mit der Folge, dass der gesamte Vertrag rückabgewickelt werden muss.

Dr. Thomas Schulte erklärt: „Die Rückabwicklung bedeutet für viele Versicherte nicht nur die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern auch eine Verzinsung des Kapitals. In der Praxis kann das zu Auszahlungen führen, die weit über dem Rückkaufswert liegen.“ Der Grund: Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag so behandelt, als hätte er nie existiert. Die Versicherung muss dann sämtliche Prämien erstatten, abzüglich eines fairen Risikoschutzanteils, und zusätzlich Nutzungsersatz leisten – oft in Form von Zinsen auf die Beiträge.

Praxisbeispiel:

Ein Versicherter hatte 2004 eine Rentenversicherung abgeschlossen und bis 2020 Beiträge in Höhe von 35.000 Euro eingezahlt. Der Rückkaufswert, den die Versicherung anbot, betrug lediglich 22.000 Euro – ein Verlustgeschäft. Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die nicht den damaligen gesetzlichen Anforderungen entsprach, konnte der Vertrag rückabgewickelt werden. Ergebnis: Die Versicherung musste die gesamten Beiträge zurückzahlen und zusätzlich Nutzungszinsen leisten. Am Ende erhielt der Versicherte 41.000 Euro – rund 19.000 Euro mehr als das ursprüngliche Angebot.

Dr. Schulte betont: „Die Urteile von BGH und EuGH eröffnen vielen Versicherten die Möglichkeit, sich auch von langlaufenden, unrentablen Verträgen zu lösen und erhebliche Mehrbeträge zu sichern. Wichtig ist, den Vertrag fachanwaltlich prüfen zu lassen, bevor man übereilt kündigt. Denn wer vorschnell handelt, riskiert bares Geld.“

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Niedrigzinsphase und der sinkenden Renditen vieler Lebens- und Rentenversicherungen kann die Rückabwicklung ein Weg sein, um finanzielle Verluste auszugleichen und neues Kapital für renditestärkere Anlageformen freizusetzen.

Gerichte zeigen sich zunehmend versichertenfreundlich

Die juristische Lage entwickelt sich dynamisch. Dr. Schulte berichtet: „In den vergangenen Monaten haben wir erlebt, dass Gerichte die Berechnungen unabhängiger Aktuare anerkennen – während die Versicherer oft keine überzeugenden Gegenbeweise liefern.“ In einem aktuellen Fall bot eine Versicherung zunächst 9.000 Euro, der Aktuar errechnete jedoch 20.000 Euro. Am Ende einigte man sich außergerichtlich auf 15.000 Euro – ein Mehrerlös von zwei Dritteln.

Warum Versicherte mehr Unterstützung benötigen – Risiken und Chancen im Umgang mit Lebensversicherungen

Aus Sicht von Sven Enger und Dr. Thomas Schulte ist klar: Die meisten Verbraucher sind den Risiken ihrer Lebensversicherung weit weniger bewusst, als sie glauben. Sven Enger, der mit 58 Jahren auf eine herausragende Karriere in der Versicherungswelt zurückblickt – unter anderem als Vorstand bei Skandia Lebensversicherung, als CEO bei Standard Life und als Strategieverantwortlicher bei Liberty Hill – kennt die Mechanismen der Branche aus dem Effeff. Er weiß, dass viele Versicherte blind auf Zusicherungen vertrauen, ohne die langfristigen wirtschaftlichen Folgen zu hinterfragen. „Zu viele Menschen glauben noch immer, dass ihre Versicherung ein unverrückbares Sicherheitsversprechen ist – doch die Realität ist oft ernüchternd,“ warnt Enger.

Dr. Thomas Schulte, renommierter Rechtsanwalt aus Berlin und seit über zwei Jahrzehnten juristischer Begleiter kritischer Verfahren gegen Lebensversicherer, sieht die Lage ähnlich – allerdings mit dem Fokus auf die rechtlichen Stellschrauben. Er hat bereits in den frühen 2000er Jahren Mandanten vertreten, die wegen fehlender Aufklärung oder systematischer Rechtsverstöße gegen ihre Versicherer vorgingen. Sein Fazit ist eindeutig: „Die Urteile des EuGH und BGH sind eine historische Korrektur. Jahrzehntelang haben Verbraucher zu wenig Rückkaufswert erhalten – jetzt besteht die Chance, diese Fehlbeträge vollständig einzufordern, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.“

Das Problem: Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist komplex, und viele Versicherte schrecken vor juristischen Auseinandersetzungen zurück. Genau hier sehen Enger und Schulte einen massiven Unterstützungsbedarf – wirtschaftlich, weil es um teils fünfstellige Beträge pro Vertrag geht, und rechtlich, weil nur spezialisierte Verfahren den Weg zu diesen Mehrerlösen ebnen. Der Handlungsbedarf ist akut: In einem Markt mit sinkenden Garantiezinsen, steigenden Verwaltungskosten und insolvenzfähigen Anbietern kann Untätigkeit für Versicherte bedeuten, dass sie bares Geld verschenken.

Juristische Schlüsselfrage: Schutz oder Selbsttäuschung?

Die Lebensversicherung von heute ist nicht mehr das unantastbare Vermögensinstrument vergangener Jahrzehnte. Niedrige Zinsen, steuerliche Nachteile und unternehmerische Risiken stellen das klassische Modell infrage. Entscheidend ist daher nicht nur die finanzielle, sondern auch die juristische Prüfung jedes einzelnen Vertrags. Denn, so Dr. Schulte: „Nur wer seine Rechte kennt, kann im Ernstfall mehr herausholen als den von der Versicherung freiwillig gezahlten Betrag.“

V.i.S.d.P

Dr. Rainer Schreiber
Dozent, Erwachsenenbildung & Personalberater

Über den Autor:

Personalberater und Honorardozent Dr. Rainer Schreiber, mit Studium der Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Finanzierung, Controlling, Personal- und Ausbildungswesen. Der Blog schreiber-bildung.de bietet Themen rund um Bildung, Weiterbildung und Karrierechancen. Sein Interesse liegt in der beruflichen Erwachsenenbildung und er publiziert zum Thema Personalberatung, demografischer Wandel und Wirtschaftspolitik. 

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